Direkt zum Inhalt springen
So gehen Sie als Bewerber mit dem "Du" in der Stellenausschreibung um (Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com)
So gehen Sie als Bewerber mit dem "Du" in der Stellenausschreibung um (Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com)

News -

So dürfen Bewerber auf das "Du" in der Stellenanzeige reagieren

"Wir suchen Dich!" Prima - das lädt zur Bewerbung ein. Doch wie geht man als Bewerber mit dem "Du" in der eigentlich recht förmlichen Welt der Jobsuche um? "Läuft. Ich komm zu Euch zum Vorstellungsgespräch." Oder doch lieber "Sehr geehrte Frau Müller! Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenanzeige gelesen." Da wäre man gerne Angelsachse... Die gute Nachricht: Beim "Du" in der Stellenausschreibung ist (fast) alles erlaubt. 

Wir haben in unserem Bewerber-Tipp verschiedene Varianten zusammengefasst. Hier findest Du, äh, finden Sie... also, hier geht's zum vollständigen Artikel.

Themen

Kategorien

Kontakt

Karsten Borgmann

Karsten Borgmann

Pressekontakt Managing Director Geschäftsleitung, PR 089-38038412

Zugehörige Meldungen

News, Tipps, Tricks und Trends für Arbeitgeber und Bewerber

Als international tätiger Anbieter von Human-Resources-Lösungen kennt CareerBuilder den gesamten Recruiting-Prozess von der Ausschreibung bis zur Einstellung. Die Online-Jobbörse www.careerbuilder.com ist Marktführer in den USA mit mehr als 24 Mio. Unique Visitors und 1 Mio. Stellenangeboten. In Deutschland vereint CareerBuilder seit Oktober 2011 die Marken JobScout24, Jobs.de und CareerBuilder unter einem Dach und blickt als ehemalige JobScout24 GmbH auf langjährige Expertise im deutschen Markt zurück. Das Kerngeschäft in Deutschland konzentriert sich auf Jobs.de, die Online-Stellenbörse der CareerBuilder Germany GmbH, und Broadbean, die Lösung für zentral gesteuerte, professionelle Anzeigenverteilung.
CareerBuilder und seine Tochterunternehmen sind in den USA, Europa, Canada und Asien tätig.